Die Fachabteilung Gemeinde, Wahlen und ländlicher Wegebau, Referat Gemeinderecht und Wahlen, hat mit Erlass vom 30.01.2013, GZ: ABT07-530-242/2012-5, festgelegt, dass nur jene Personen einen Hundekundenachweis binnen Jahresfrist zu erbringen haben, die ab Inkrafttreten der Novelle (01.01.2013) einen Hund (neu) anschaffen bzw. angeschafft haben und nicht vor der Anschaffung dieses Hundes einen anderen Hund innerhalb der letzten fünf Jahre gehalten haben.
Da die Organisation und Abhaltung der Ausbildungskurse im Wege der Bezirksverwaltungsbehörden mindestens einmal im Quartal erfolgen soll, veranstaltet das Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Murau am Freitag, den 21.02.2025 im Sitzungssaal der Bezirkshauptmannschaft Murau, einen Hundekundekurs.
Es wird ersucht, diesen Kurs dementsprechend anzukündigen bzw. allfällige Interessenten zu informieren.
Termin: Freitag, 21.02.2025 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Anmeldung: BH Murau, Tel. Nr.: 03532/2101-218 bis spätestens 14.02.2025
Kosten: € 41,60
Teilnehmerzahl: mindestens 10 Personen