Neue digitale Amtsservices: www.oesterreich.gv.at
Essen auf Rädern:
Nachstehend finden Sie unser Informationsblatt zu Essen auf Rädern in unserer Gemeinde:
Merkblatt Essen auf Rädern, September 2024.pdf
Hunde Gassibeutel:
Hunde Gassibeutel und Nachfüllrollen sind kostenlos im Gemeindeamt (EG - Allgemeine Verwaltung) erhältlich.
Jugendtaxi-Gutscheine:
Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg können pro Kalendermonat 4 Jugendtaxi-Gutscheine im Wert von € 20,00 um € 10,00 im Gemeindeamt (EG - Allgemeine Verwaltung) erwerben. Diese Gutscheine können ausschließlich beim Taxiunternehmen Maier Josef eingelöst werden.
Müllsäcke:
Restmüllsäcke mit dem Aufdruck der Firma Spreitzer sind um € 6,30 / Stück im Gemeindeamt erhältlich (EG - Allgemeine Verwaltung). Nur diese Säcke werden von der Firma Höller Entsorgung mitgenommen!
Für Familien mit neugeborenen Kindern stellt die Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg, bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes, kostenlos 26 Stk. 60-Liter-Restmüllsäcke zur Verfügung.
Gelbe Säcke für private Haushalte werden im ASZ am Bauhof oder am Gemeindeamt gratis ausgegeben.
Für Gewerbetreibende und Vereine sind die Gelben Säcke um € 0,50 / Stück im Gemeindeamt (EG - Allgemeine Verwaltung) käuflich zu erwerben.
Biomüllsäcke sind ebenfalls im Gemeindeamt (EG - Allgemeine Verwaltung) zum Preis von € 1,00 / Stück erhältlich.
Studienförderung "Studienscheck":
Die Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg gewährt eine Studienbeihilfe von € 150,00 pro Semester.
Allgemeine Informationen und Voraussetzungen für die Beantragung sind zu beachten:
Um Unterstützung ansuchen können Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in Österreich. Anträge können direkt beim Marktgemeindeamt abgegeben werden.
Das Antragsformular finden Sie in unserem Service & Download-Bereich.
Der Hauptwohnsitz muss über den gesamten Zeitraum des jeweiligen Semesters indem der Antrag gestellt wird in der Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg sein sowie eine gültige Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Semester an einer österreichischen Universität und ein Nachweis über die Familienbeihilfenberechtigung über den gesamten Zeitraum des jeweiligen Semesters (Zuverdienstgrenze zum Studium nicht höher als gesetzlich veranschlagt [€ 10.000,00 brutto / Jahr ohne 13. und 14. Gehalt], Studienerfolgsnachweis von acht Semesterstunden pro Jahr, 24. Lebensjahr noch nicht vollendet etc.) müssen vorgelegt werden. Das Förderungsansuchen kann ausnahmslos schriftlich über das dafür vorgesehene Formular und unter Einhaltung aller Voraussetzungen erfolgen. Der Beantragungszeitraum ist nach Ablauf des jeweiligen Semesters (für das Wintersemester von 1. Februar bis 31. März; für das Sommersemester von 15. Juli bis 30. September). Die Reihenfolge des Einlangens des schriftlichen Ansuchens wird berücksichtigt. Der Antrag muss nach Ablauf jeden Semesters neu gestellt werden und wird nicht automatisch fortlaufend ausbezahlt. Bei Fristversäumnis verfällt einer ansonsten berechtigten Person der Anspruch auf Förderung.